Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
Musterfassung im Rahmen einer Demo-Website. Es kommen keine Verträge zustande.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich anerkannt wurden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Verbindliche Angebote gelten vierzehn Tage.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber übermittelt den Ausgangstext in lesbarer Form und teilt Verwendungszweck, Zielland, gewünschte Terminologie sowie besondere Schreibweisen von Namen rechtzeitig mit. Verzögerungen, die aus fehlenden oder verspäteten Angaben entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Ausführung und Qualität
Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt und vor Auslieferung von einer zweiten fachkundigen Person geprüft (Vier-Augen-Prinzip). Fachausdrücke werden in der allgemein üblichen Bedeutung übersetzt, sofern keine Terminologie vorgegeben ist.
§ 5 Mängel und Nachbesserung
Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung schriftlich und konkret zu rügen. Der Auftragnehmer hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Stilistische Vorlieben und Änderungen an ausgangssprachlich mehrdeutigen Stellen sind keine Mängel.
§ 6 Dolmetschleistungen, Absage
Bestellte Dolmetscheinsätze können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage werden 50 Prozent, bei Absage am Einsatztag 100 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. Aufzeichnungen der Verdolmetschung sind nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.
§ 7 Lieferfristen
Liefertermine sind verbindlich, sofern sie schriftlich zugesagt wurden. Bei Überschreitung eines zugesagten Termins aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen mindert sich die Vergütung um 10 Prozent. Höhere Gewalt, Ausfall der Datenverbindung und Krankheit ohne Vertretungsmöglichkeit befreien für die Dauer der Störung.
§ 8 Vergütung und Zahlung
Abgerechnet wird nach Normzeile zu 55 Anschlägen des Zieltextes, nach Wort, nach Stunde oder pauschal gemäß Angebot. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen fällig. Bei Erstaufträgen über 500 Euro kann eine Anzahlung von 40 Prozent verlangt werden. Gerichtliche Aufträge werden nach JVEG abgerechnet.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung über.
§ 10 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und alle beteiligten Personen zur Verschwiegenheit über sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Tatsachen. Die Verpflichtung besteht über das Ende des Auftrags hinaus.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Mängel, die auf unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Ausgangstexten beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand dieser Musterfassung: 2026. Kein Rechtsrat, keine Verwendung für den eigenen Geschäftsbetrieb ohne anwaltliche Prüfung.